Rechtsprechung
RG, 17.02.1883 - Rep. I. 530/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Kläger, welcher Schadensersatzansprüche aus einem Verschulden erhebt, des Beweises, daß der Schade eine Folge des Verschuldens sei, überhoben, weil der Beweis des Kausalzusammenhanges dadurch erschwert ist, daß das beschädigende Ereignis auch die Spuren seiner ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einem Verschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 8, 167
Wird zitiert von ...
- ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot
... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.
... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.